Ziele der Einrichtung

Die Auseinandersetzung mit begangenen Grenzverletzungen und eine daraus abgeleitete Verhaltensänderung ist ein grundlegendes Ziel. 

Ein weiteres Ziel der Wohngruppe Rumpelstilzchen ist die langfristige Integration der Kinder in ein reguläres Umfeld bei einem möglichst geringen Gefährdungspotential für erneute Grenzverletzungen. Die Kinder können dann, je nach individuellen Fähigkeiten, ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft führen.

Das Rumpelstilzchen versucht dies zu ermöglichen durch:

  • psychische Stabilisierung
  • Aufarbeitung traumatisierender Erfahrungen
  • erleben eines sicheren Ortes
  • aktive Auseinandersetzung mit den sexuellen Grenzverletzungen
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung insgesamt
  • Aufbau eines angemessenen Umfeldes

Das pädagogische Konzept

Die Kinder werden durch das pädagogische Team engmaschig im Alltag begleitet. 

Der pädagogische Erprobungsrahmen legt persönliche Freiheiten im Gruppenalltag, Ausgangs- und Kontaktregelungen fest. Der Rahmen dient der (Re-)Integration und Rehabilitation in den sozialen Erlebnisraum und basiert auf dem jeweiligen, individuellen Therapieerfolg, sowie der kontinuierlich vorgenommenen Risikoeinschätzung durch die Mitarbeiter. Jedem einzelnen Kind ermöglicht der Erprobungsrahmen eine kontrollierte und schrittweise Erprobung des persönlichen Freiraums.

Dabei werden sie in folgenden Bereichen intensiv und individuell unterstützt:

  • Förderung, Entwicklung und Erweiterung der sozialen Kompetenzen
  • Angemessenes Freizeitverhalten und Förderung der eigenen Interessen
  • Umgang mit dem eigenen grenzverletzenden Verhalten
  • Sexualpädagogische Angebote
  • Erlebnispädagogische Angebote
  • Sukzessive Erweiterung des Erprobungsrahmens
  • Integration in eine Regelschule bzw. Sicherstellung einer Beschulung im festgestellten Förderschwerpunkt

Beschulung

Eine schrittweise Eingliederung in die zuständige Regelbeschulung erfolgt nach Aufnahme. Dabei steht besonders der Opferschutz im Mittelpunkt. Gegebenenfalls werden hierzu genaue Absprachen notwendig sein, z.B. eine Einzelbegleitung in den Pausen und auf dem Schulweg, oder eine volle Integrationshilfe.

Diese besonderen Hilfen sind mit den kooperierenden Schulen, durch Unterstützung des Jugendamtes und der Einrichtung möglich. Zur Teilhabe an der Gesellschaft gehört für jedes Kind der Schulbesuch. Aufgrund unterschiedlicher Belastungen bzw. Störungsbilder und der besonderen Fremdgefährdung, die von den Kindern des Rumpelstilzchens ausgeht, benötigen manche Kinder individuelle Begleitung und Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltages (Schulintegration).

Eine Integrationskraft wird das Kind in der Regel während des gesamten Schulalltages entsprechend seiner Bedürfnisse begleiten. Die gesetzliche Grundlage zur Beantragung einer Schulbegleitung findet sich im SGB XII § 54 bzw. SGB VIII § 35 a. Da die Risikoeinschätzung in der Diagnostikphase erst entwickelt wird, ist die Übernahme der Kosten für eine Einzelfallhilfe mit Schwerpunkt Schulbegleitung durch den belegenden Kostenträger zwingend erforderlich.

Unser Haus

Unsere Gruppe bietet Platz für insgesamt fünf Kinder und verfügt über:

  • 5 Einzelzimmer mit jeweils eigener Nasszelle und WC
  • 1 Küche mit angegliedertem Essensraum
  • 1 Gemeinschaftsraum zum Spielen und Wohnen
  • 1 Büro für pädagogische Mitarbeiter
  • 1 großer Multifunktionsraum
  • 1 Nachtbereitschaftsraum
  • Mitarbeitertoiletten
  • 1 Bad mit Badewanne
  • Der Außenbereich bietet Sitzgelegenheiten, eine Grillnische und einen kleinen Spielbereich

Unsere Therapieräume

Die therapeutische Arbeit findet in ausgelagerten Therapieräumen statt. Diese sind über einen kurzen Weg zu erreichen.

Hier befindet sich neben den Büros der Therapeuten, einer Küche und einem Bad ein großer Therapieraum mit verschiedensten Therapiematerialien. Dieser wird sowohl für die Einzeltherapien als auch für die Gruppentherapien genutzt.