Beschulung
Eine schrittweise Eingliederung in die zuständige Regelbeschulung erfolgt nach Aufnahme. Dabei steht besonders der Opferschutz im Mittelpunkt. Gegebenenfalls werden hierzu genaue Absprachen notwendig sein, z.B. eine Einzelbegleitung in den Pausen und auf dem Schulweg, oder eine volle Integrationshilfe.
Diese besonderen Hilfen sind mit den kooperierenden Schulen, durch Unterstützung des Jugendamtes und der Einrichtung möglich. Zur Teilhabe an der Gesellschaft gehört für jedes Kind der Schulbesuch. Aufgrund unterschiedlicher Belastungen bzw. Störungsbilder und der besonderen Fremdgefährdung, die von den Kindern des Rumpelstilzchens ausgeht, benötigen manche Kinder individuelle Begleitung und Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltages (Schulintegration).
Eine Integrationskraft wird das Kind in der Regel während des gesamten Schulalltages entsprechend seiner Bedürfnisse begleiten. Die gesetzliche Grundlage zur Beantragung einer Schulbegleitung findet sich im SGB XII § 54 bzw. SGB VIII § 35 a. Da die Risikoeinschätzung in der Diagnostikphase erst entwickelt wird, ist die Übernahme der Kosten für eine Einzelfallhilfe mit Schwerpunkt Schulbegleitung durch den belegenden Kostenträger zwingend erforderlich.